Rechtsprechung
   VG Köln, 29.07.2008 - 4 L 1060/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15987
VG Köln, 29.07.2008 - 4 L 1060/08 (https://dejure.org/2008,15987)
VG Köln, Entscheidung vom 29.07.2008 - 4 L 1060/08 (https://dejure.org/2008,15987)
VG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 4 L 1060/08 (https://dejure.org/2008,15987)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,15987) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde im Bereich der Schülerbeförderung; Begriff des öffentlichen Zwecks der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde im Rahmen des Schulbusspezialverkehrs; Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz durch die Beteiligung der Gemeinde an ...

Besprechungen u.ä.

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schulbusverkehr - Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Betätigung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - 15 B 122/08

    Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde

    Auszug aus VG Köln, 29.07.2008 - 4 L 1060/08
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01. April 2008 - 15 B 122/08 -, zitiert nach Juris.

    Das Oberverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 01. April 2008 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01. April 2008 - 15 B 122/08 -, a.a.O.

    2005, 133 (beide zu § 107 GO NRW a.F.) und 01. April 2008 - 15 B 122/08 -, a.a.O (zu § 107 GO NRW n.F.); Held/Winkel, Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, 1. Auflage 2008, § 107, Rdn. 3.4.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01. April 2008 - 15 B 122/08 -, a.a.O.; Rehn/Cronauge, a.a.O., Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, Stand: März 2008, § 107, Anmerkung III. 1.; zum Begriff dringend" vgl. vor allem Held/Winkel, a.a.O., § 107, Rdn. 1.4 und 3.1.2.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01. April 2008 - 15 B 122/08 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - 15 B 1137/03

    Schutz gegen Konkurrenz durch kommunale Betriebe?

    Auszug aus VG Köln, 29.07.2008 - 4 L 1060/08
    Ausgehend davon, dass der Begriff der wirtschaftlichen Betätigung betriebs- und nicht handlungsbezogen ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. August 2003 - 15 B 1137/03 -, NVwZ 2003, 1520, neigt die Kammer dazu, aufgrund der Bestandsschutzklausel das alte Recht anzuwenden.

    Nach dem nach ständiger Rechtsprechung für konkurrierende Wirtschaftsunternehmen drittschützenden § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO NRW vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 13. August 2003 - 15 B 1137/03 -, a.a.O., 1520, 12. Oktober 2004 - 15 B 1873/04 -, NWVBl.

    Etwas anderes lässt sich auch nicht aus dem von der Antragstellerin zitierten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW vom 13. August 2003 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. August 2003 - 15 B 1137/03 -, a.a.O., herleiten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2004 - 15 B 1873/04

    Gemeinderecht steht der Abfallentsorgung durch eine Gemeinde im Gebiet einer

    Auszug aus VG Köln, 29.07.2008 - 4 L 1060/08
    Nach dem nach ständiger Rechtsprechung für konkurrierende Wirtschaftsunternehmen drittschützenden § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO NRW vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 13. August 2003 - 15 B 1137/03 -, a.a.O., 1520, 12. Oktober 2004 - 15 B 1873/04 -, NWVBl.
  • VG Köln, 06.04.2009 - 4 K 4737/08

    Rechtsschutz gg. wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden

    Auszug aus VG Köln, 29.07.2008 - 4 L 1060/08
    Der Antrag der Antragstellerin, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, ihre Einwirkungsmöglichkeiten auf die Beigeladene wahrzunehmen, damit diese es vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Klage der Antragstellerin im Verfahren 4 K 4737/08 unterlässt, Schülerbeförderungsleistungen in Köln durchzuführen oder anzubieten, hat keinen Erfolg.
  • VG Köln, 06.04.2009 - 4 K 4737/08

    Rechtsschutz gg. wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden

    Bereits am 15. Juli 2008 hat die Klägerin Klage erhoben und gleichzeitig einen Antrag nach § 123 VwGO - 4 L 1060/08 - gestellt, mit dem sie die vorläufige Verpflichtung der Beklagten dazu begehrte, dass diese auf die Beigeladene einwirkt, damit diese es vorläufig unterlässt, Schülerbeförderungsleistungen in Köln durchzuführen oder anzubieten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 4 L 1060/08 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen.

    Wie die Kammer bereits im Beschluss vom 29. Juli 2008 - 4 L 1060/08 - ausgeführt hat, ist der Begriff des öffentlichen Zwecks" in einem weiten Sinn zu verstehen, d.h. er umfasst jedweden im Aufgabenbereich der Gemeinde liegenden Gemeinwohlbelang und schließt nur die reine Gewinnerwirtschaftung als öffentlichen Zweck aus.

    Die Kammer verbleibt auch insoweit bei der im Beschluss vom 29. Juli 2008 - 4 L 1060/08 - geäußerten Auffassung, dass in das Merkmal des öffentlichen Zwecks" nicht über die oben genannte Definition hinaus hineinzulesen ist, dass ein solcher dann fehlt, wenn die Gründung oder das Handeln der Eigengesellschaft wettbewerbs- oder vergabeverfahrensrechtlich unzulässig ist.

    Etwas anderes lässt sich - wie die Kammer bereits im Beschluss vom 29. Juli 2008 - 4 L 1060/08 - ausgeführt hat, auch nicht aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW vom 13. August 2003 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. August 2003 - 15 B 1137/03 -, a.a.O., herleiten.

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

    Mit Beschluss vom 29. Juli 2008 (4 L 1060/08) wies das Verwaltungsgericht Köln einen von der Antragstellerin gegen die Antragsgegnerin zu 1 gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO) mangels Bestehens eines Einwirkungsanspruchs zurück.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht